Darko Samardzic

 

VERFASSUNGSGERICHTE – (AUS-) WAHL VON VERFASSUNGSGERICHTERN

 

            Der Verfassungsgerichtsbarkeit kommt im System der Gewaltenteilung und im Lichte des Rechtsstaatsprinzips eine herausragende Bedeutung in der Staatsorganisation und Gesellschaft zu. Die dritte Gewalt hat gegenüber den beiden ersten Gewalten im Staat eine besonders unabhängige Stellung. Hiervon unterscheidet sich die Stellung des Verfassungsgerichts nochmals, da das Verfassungsgericht kein Bestandteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit bildet. Um ein Grundverständis der Verfassungsgerichtsbarkeit zu erlangen bedarf es zuerst, die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im System der Gewaltenteilung zu beleuchten. Das Verhältnis der Staatsgewalten in Serbien ist bis 2000 jedoch geprägt gewesen vom Prinzip der Gewalteneinheit, nicht von einer Gewaltenteilung oder einem ausgewogenen System von Checks and Balances. Die Kompetenzen des Verfassungsgerichts erfassen den Gesamtkontext des Verfassungswesens mit den dazu gehörigen politischen Inhalten. Insoweit wird gerdade des system der Gewaltenteilung wieder verschränkt. Gerade im Hinblick auf die schwierige Abgrenzung der Kompetenzen innerhalb eines Systems der Gewaltenteilung ist die personelle und politische Auswahl der Verfassungsrichter als Vorbedingung einer sachgerechten und verfassungstreuen Rechtsprechung erheblich. Hierbei sind Aspekte zu beleuchten wie die hinreichende demokratische Legitimation, die Beteiligung der Parteien an der Wahl der Verfassungsrichter, die persönliche Qualifikation der Richter, ihre Amtsdauer und Abwahlmöglichkeit.[1]

            Stichworte: Verfasungsgericht; Gewaltenteilung; Rechtstaatsprinzip; Wahl; Parlament;

 



[1] Rülke, Stefan, „Venedig-Kommission und Verfassungsgerichtsbarkeit, Eine Untersuchung über den Beitrag des Europarates zur Verfassungsentwicklung“ in: Mittel- und Osteuropa, Köln 2003, 137ff.; Pajvančić, Marijana, Ustavno Pravo, Novi Sad 2003, 302ff.; Čiplić, Svetozar (Herausgeber: Ustavni Sud Republike Srbije), „Nadleznosti i polozaj ustavnog suda u predlozima za novi ustav Srbije“, 155ff. in: Ustavni Sud Srbije – U Susret Novom Ustavu –, Beograd 2004, 155ff.